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Alt 07.11.2009, 14:11   #1
-mandioca-
Forenanwärter
 
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-mandioca- eine Nachricht über ICQ schicken
Standard In Eigener Angelegenheit. Mein Recht Auf Gegendarstellung!

Sehr geehrtes Seafight-Team
Werte Damen und Herren

Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass Sie mir, resp. meiner ID einen Dauerbann infolge einer angeblich rassistisch formulierten Äusserung im privaten Gildenchat, offenbar begangen am 4. November 2009 um 21:47 Uhr, auferlegt haben. Gegen diesen Entscheid erhebe ich gemäss den in der Schweiz geltenden Rechtsnormen sowie gültigen Gesetzen rechtsverbindlichen Einspruch.


RECHTSBEGEHREN

Den am 6. November 2009 gegen mich, resp. meiner ID 9285957 auferlegte Dauerbann Ihres Services „Chat“ sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben.


SACHVERHALT


Am Abend des 4. Novembers 2009, so ungefähr ab 21:15 Uhr, diskutierte ich mit einem eng befreundeten Kollegen und Gildenmitglied der CH+ Die Schweizer Garde, welcher gleichzeitig die Funktion als Beirat und Stellvertreter meiner Wenigkeit als OH ausübt, im privaten Gildenchat über die Konsequenzen und finanziellen Auswirkungen einer Scheidung sowie der damit verbundenen geschlechtlichen Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau.

In diesem Chat befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitglieder noch hielten sich eingeladene Gäste in diesem Raum auf. Die Diskussion fand somit im privaten Rahmen statt und war der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Als der Begriff „Prozesskostenvorschuss“ fiel, äusserte ich mich dahingehend, dass ein solcher Gerichtsentscheid für den Betroffenen ein gefährliches Unterfangen darstelle, da man dann auch automatisch die Anwaltskosten der Gegenpartei mitfinanzieren müsste. Mein Kollege erwiderte darauf, ja wir müssten halt immer nur zahlen, worauf ich ihn fragte, ob er diese Tatsache wirklich als geschlechtliche Gleichstellung empfinde und schrieb ihm, resp. wollte ihm schreiben (der Text wurde ja vom System automatisch gelöscht), eine in der Schweiz recht geläufige Redewendung „Wir Männer sind halt immer die Neger im Umzug.

Was ich mit meiner Aussage meinem Kollegen grundsätzlich vermitteln wollte war die Tatsache, dass wir, also das männliche Geschlecht, in einem Trennungsverfahren, resp. Scheidungsprozess immer die Dummen wären, und somit in jedem Fall immer für eine geschiedene Ehefrau Unterhalt leisten müssten. Korrekterweise ist zu erwähnen, dass ich mich hier mit dieser Aussage auf die in der Schweiz gängigen Gerichtspraxis sowie deren Rechtspflege bezogen habe. Es war somit nie meine Absicht, rassistisches Gedankengut zu verbreiten, jemanden damit zu beleidigen, resp. zu beschimpfen, noch diskriminierend über eine Menschenrasse zu debattieren!

Ab dem 6. November 2009 ist nun im Forum unter dem Thema „Chatforum“ Rubrik „Dauerbann – keine Chatfreigabe“ für jeden Nutzer ersichtlich, resp. nachzulesen, dass ich von Seafight resp. der Bigpoint GmbH infolge einer angeblich begangenen, rassistischen Äusserung als Rassist bezichtigt werdeund mir als Strafe ein unbefristeter Chatbann auferlegt wurde.

Diese ungerechtfertigte Strafe, Ihren Entscheid und der damit verbundenen, öffentlichen Publizierung, welche im Übrigen gegen jegliche Prinzipien eines Rechtsstaates verstossen, weise ich vehement und mit aller Deutlichkeit zurück.


BEGRÜNDUNG

Mit der Vorgehensweise verletzt Bigpoint GmbH Art. 103 Absatz 1 des deutschen Grundrechtes (GG), in welchem festgehalten wird, dass jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat. (audiatur et altera pars).

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein grundrechtsgleiches Recht und ist zugleich eine besondere Erscheinungsform grundgesetzlicher Rechtsstaatlichkeit.

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedem zu gewähren, der an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder sonst unmittelbar davon betroffen ist, das Recht, sich über den Verfahrensstoff zu informieren (Akteneinsicht), sich im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung mindestens schriftlich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hinreichend äussern zu können und mit seinem Vorbringen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt zu werden. Es bedeutet daneben, dass ein Beschwerter durch Zugang Kenntnis von einer Entscheidung erhalten soll.

Diesen Anspruch hat Seafight, resp. die Bigpoint GmbH mit der einseitigen getroffenen Verfügung grobfahrlässig missachtet!

Dies ändert auch nichts an der Tatsache, wenn Bigpoint GmbH in ihren AGB unter Punkt 9.4.2 die Pflichten des Nutzers reglementiert und unter Punkt 9.4.6 sich das Recht vorbehält, den Nutzer von der weiteren Teilnahme an den betroffenen Services auszuschließen und den Account des Nutzers bei mehrfachem Verstoss trotz Abmahnung gegen vorstehende Vorschriften fristlos zu kündigen.

Auch habe ich nie eine schriftliche Verfügung Ihrerseits erhalten. Diese ist allerdings bei einer ausgesprochenen Strafe zwingend erforderlich, da, aufgrund der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit, jeder Bürger das Recht hat, diese anzufechten!

Unter Punkt 5 Ihrer Chatregeln wird festgehalten, in welche Fällen der Nutzer mit sofortiger Wirkung unterbunden wird. Dabei beziehen sich diese Fälle jedoch lediglich auf den Hauptchat sowie den Clansuchechat!!! Explizit davon ausgeschlossen ist jedoch der private Gildenchatraum, da er nicht aufgelistet wurde! Somit finden die Chatregeln, aus rein juristischer Sicht betrachtet, im privaten, eigenen Gildenchatraum keine Anwendung, da es sich eben nicht um einen öffentlich zugänglichen, sondern privaten Raum handelt!

Im Forum bieten Sie den Betroffenen keine Möglichkeit sich zur Sachlage zu äussern resp. Erklärung abgeben zu können die zur Beurteilung des Sachverhaltes von Nutzen sein könnten, sich zu entschuldigen oder eine Wiedererwägung des Falles resp. der Entbannung zu beantragen. Diese Tatsache ist jedoch in einer grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit eine offensichtliche Willkür Ihres Unternehmens, da Sie eine Anhörung willentlich verweigern, Grund wesshalb die Bigpoint GmbH in einem allfälligen Rechtsstreit von jeder Gerichtsinstanz gerügt würde, mit der Auflage, diesen Zustand umgehend zu korrigieren.

Der Beweis meiner Aussage findet sich im Forum von Bigpoint selbst. Dort erläutert der S-Mod Seafight Snap-Ship nämlich der Öffentlichkeit, ich zitiere: „und da anscheinend ein recht beachtlicher Teil der User es immer noch nicht verstanden hat: DIES IST KEIN ENTBANNTHREAD, ANTRÄGE WERDEN KOMMENTARLOS GELÖSCHT!!! Diese Vorgehensweise entspricht eher einem diktatorischen Verhalten als den Prinzipien der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit, in welcher das Recht auf freie Meinungsäusserung verankert wurde.

Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wo Sie denn einem User in Ihrem Forum das Recht auf Gegendarstellung einräumen, diesem das Recht erteilen, öffentlich eine Entschuldigung zu publizieren oder sich bei ungerechtfertigter Behandlung zu beschweren? Das Recht auf Gegendarstellung, das Publizieren von öffentlichen Entschuldigungen wie auch das Beschwerderecht sind typische, von der Verfassung her garantierte Grundrechte eines jeden Bürgers in einem Rechtsstaat. Offenbar werden diese Rechte jedoch bei Bigpoint GmbH stillschweigend ignoriert und übergangen.

Tatsache ist auch, dass Ihr Moderator Snap-Ship die an ihn gestellten, unbequemen, jedoch zum Teil berechtigten Fragen gar nicht erst beantwortet, sondern lieber auf einen Knopf drückt und die veröffentlichte Meinung oder an ihn gerichtete Frage aus dem System kickt, resp. löscht! Dazu nur ein Beispiel:

Mein Kollege fragte den Moderator Snap-Ship, wie es denn überhaupt zu einem Dauerbann kommen könne, wenn die Information oder Mitteilung vor der eigentlichen Veröffentlichung durch das System selbst gelöscht wurde. Die Antwort von Snap-Ship war einfach und ernüchternd: Seine Frage wurde kommentarlos aus dem Thread entfernt! Diese Vorgehensweise beweist einmal mehr das diktatorische Gehabe eines Moderators sowie die Verletzung sämtlicher Prinzipien der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit.

Mit der Veröffentlichung des Namens und des Tatbestandes in einem für jedermann zugänglichen Forum verletzt Bigpoint GmbH im Übrigen auch die einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen des Persönlichkeitsrechtes (auch im Grundgesetz geregelt), den Schutz auf Privatspähre sowie des Datenschutzes. Es ist der Bigpoint GmbH nämlich nicht erlaubt, solche Listen in einem öffentlich zugänglichen Forum ohne der expliziten, schriftlichen Zustimmung der Betroffenen zu publizieren!

Rassendiskriminierung ist in Deutschland ein Straftatbestand. Daraus resultierend verstösst Bigpoint GmbH wiederum gegen die grundgesetzliche Rechtsstaatlichkeit, da das Unternehmen nicht befugt ist darüber zu befinden, ob nun eine Aussage rassistischer sowie diskriminierender Natur sei oder nicht, denn dieses Recht obliegt einzig und allein der Justizbehörde. Als Internetbetreiber ist es lediglich die Pflicht von Bigpoint GmbH einen entsprechenden, veröffentlichten Text mit rassistischem Hintergrund zu löschen und in eindeutigen Fällen gar Strafanzeige zu erstatten. Die von Bigpoint GmbH verkündete und veröffentlichte Verurteilung hingegen ist ohne Vorlage eines durch die Justiz ausgestellten, rechtskräftigen Urteils nicht zulässig, Grund wesshalb die Qualifizierung eines Tatbestandes sowie deren Bestrafung durch Bigpoint GmbH eindeutig deren Kompetenzen überschreitet.

Des weiteren bedarf die Veröffentlichung eines solchen Sachverhaltes der schriftlichen Zustimmung des Betroffenen, was in meinem Falle auch nicht vorliegt. Somit wäre gar eine Klage wegen öffentlicher Verleumdung (Rufschädigung) sowie der Erhebung einer Genugtuungsentschädigung in Betracht zu ziehen. Dieses Vorgehen ist im rechtlichen Sinne in jedem Falle als missbräuchlich einzustufen.

Auch wir kennen in der Schweiz einen sogenannten Rassendiskriminierungsartikel. Es handelt sich dabei um den im Schweizerischen Strafgesetzbuch festgehaltene Artikel 261. Allerdings sind dort die Erfordernisse für die Erfüllung eines Straftatbestandes anders formuliert.

Art. 261bis 1

Rassendiskriminierung


Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,


wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,


wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,


wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,


wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wie Sie diesem Gesetzesartikel entnehmen können, müssen für einen allfälligen Straftatbestand einige Erfordernisse zwingend erfüllt werden. Ein Straftatbestand ist somit nur erfüllt, sofern ich öffentlich gegen eine Person oder Gruppe wegen ihrer Rasse zu Hass oder Diskriminierung aufrufe, öffentlich rassistische, ethnische oder religionsfeindliche Ideologien verbreite oder durch Wort, Schrift und Bild eine Person oder Gruppe wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabsetze oder diskriminiere.

Dies trifft jedoch in meinem Fall überhaupt nicht zu und zwar aus folgenden Gründen:
  • Die Aussage, sprich Redewendung, wurde im privaten Gildenchatraum, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vorgetragen.
  • Die Aussage wurde in einem ganz anderen Kontext verwendet. Der Beweis dazu findet sich im Satzanfang „Wir Männer sind doch immer die N…. im Umzug“. Die Betonung fällt demnach eindeutig auf die von mir gemachte Aussage „Wir Männer…“ Das Wort „Wir“ umfasst somit auch meine Wenigkeit. Demzufolge kann die Aussage im Kontext nie und nimmer als rassistischer Ausdruck oder Hintergrund bewertet werden, da ich mich persönlich ja auch dazu gezählt habe.
  • Der angeblich von mir begangene und von Bigpoint GmbH vorgeworfene Tatbestand hat sich gar nie materialisiert, da das System die besagte Redewendung sofort löschte bevor mein Kollege diese Redewendung überhaupt lesen konnte!!!
  • Gemäss der einschlägigen Schweizer Gerichtspraxis handelt es sich im vorliegenden Sachverhalt nicht um einen Verstoss gegen Art. 261 unseres Rassendiskriminierungsgesetzes, da folgende Bedingungen fehlen:
  • Die Öffentlichkeit (die Aussage wurde in einem privaten Gildenchat gemacht)
  • Aussage ist direkt gegen einen Schwarzen zu richten (mein Kollege ist allerdings weisser Hautfarbe und deutscher Staatsbürger)
  • Es wurde weder zu Hass noch Diskriminierung aufgerufen
  • Die Menschenwürde ist weder auf verwerfliche Weise herabgesetzt noch diskriminiert worden
  • Tatbestand fehlt (Nachricht wurde vor der eigentlichen Verbreitung durch das System gelöscht)
Das Schweizer Bundesgericht (Oberster Gerichtshof) hat im Jahre 2008 in einem wegweisenden Grundsatzurteil diesen Gesetzesartikel noch präzisiert und hielt fest, dass der Ausdruck „Neger“ verwendet werden darf, sofern er nicht im negativen Sinne benützt werde. Es argumentiert, dass das Wort alleine niemanden störe, doch sei es wichtig in welchem Zusammenhang es gebraucht werde. Verwende jemand das Wort in der Absicht, zu diskriminieren, sei das verwerflich. Nicht aber, wenn man es ohne negative Wertung oder Kontext gebrauche. Anderseits sei der Begriff im Antirassismusgesetz festgehalten worden. Zur Anwendung gelange dieser jedoch nur wer einen Schwarzen öffentlich „Neger“ nennt, sofern die Äusserung „im Kontext offensichtlich diskriminierend und beleidigend“ sei.


Selbst der Linguist Lacina Yeo, welcher von der Elfenbeinküste stammt und am Institut für interkulturelle Erziehung der Freien Universität in Berlin unterrichtet, äussert sich dahingehend, dass das Wort „Neger“ etymologisch gesehen „wertfrei“ sei. Seiner Meinung nach gäbe es viele afrikanische Bücher, in denen le nègre ganz normal benutzt werde. Man könne sich daher im Streitfall sogar auf diese in Deutschland frei erhältliche Literatur beziehen.


Die Aussage Ihres Moderators Snap-Ship, dass das Wort „Neger“ in Deutschland einer rassistischen Bemerkung gleichzustellen sei, bestätigt nicht nur seine Rechtsunkenntnisse sondern auch seinen Rechtsirrtum im besagten Sachverhalt! Tatsache ist, dass auch ein deutsches Gericht bei einer allfälligen Strafanzeige die formulierte Aussage im Kontext der geführten Diskussion zu prüfen hätte. Die Wiedergabe eines einzigen Wortlautes bedeutet nämlich rechtlich nicht in jedem Fall einen Verstoss gegen das Rassendiskriminierungsgesetz, auch in Deutschland nicht.


Ausserdem stellt sich mir die berechtigte Frage: „ Warum kann ich weiterhin in einer deutschen Gaststätte in Bayern einen „Neger“ (Bier mit Cola) bestellen?“ „Oder gehört Bayern etwa nicht mehr zu Deutschland?“ „Warum ist es möglich, das Kinderbuch „Die 10 kleinen Negerlein“ beim Bertelsmann Verlag immer noch käuflich zu erwerben?“ „Warum sind afrikanische Bücher, in welchen dieses Wort mehrfach benutzt wird, weiterhin im deutschen Buchhandel erhältlich?“

Gemäss der Begründung des Moderators Snap-Ship handle es sich ja eben gerade bei diesem Ausdruck um ein Wort mit rassistischem Hintergrund. Leider übersieht er, dass ein Ausdruck mit angeblichem, rassistischem Hintergrund stets im Kontext zur Aussage betrachtet werden muss. Denn die einfache Formulierung dieses Wortes ist eben wertfrei und bedeutet somit noch keine rassistische Äusserung, sofern diese im Kontext öffentlich keine Diskriminierung oder Beleidigung darstellt. Diesen Sachverhalt zu prüfen obliegt jedoch nicht der Kompetenz von Bigpoint GmbH, sondern ganz alleine einer dazu befugten Gerichtsinstanz.

Die ausgesprochen Strafe ist unverhältnismässig und willkürlich, mehr noch wenn man in Betracht zieht, dass meine Wenigkeit bis heute nie im Chat negativ aufgefallen ist oder wegen angeblich ähnlichen Vorfällen früher schon einmal gebannt worden wäre und sich der nach Ihrer Ansicht begangene Straftatbestand ja gar nie materialisiert, resp. veröffentlicht wurde!!! Im Gegenteil, die Mitteilung wurde vom System automatisch gelöscht bevor diese überhaupt von einem anderen Nutzer gelesen werden konnte!!! Zu diesem Schluss würde auch eine deutsche Gerichtsinstanz, sofern es sich dann auch tatsächlich um ein mögliches Delikt handeln würde, gelangen.

Eine andere Frage die sich in diesem Zusammenhang und unter der Voraussetzung eines möglichen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz automatisch stellen würde wäre die Gerichtsbarkeit sowie der Gerichtsort.

Gehen wir doch einmal vom hypothetischen Fall aus, es handle sich bei der gemachten Redewendung tatsächlich um einen Verstoss nach deutschem Recht. Für die Zuständigkeit, resp. Gerichtsbarkeit ist der Tatort massgebend! Da ich Schweizer Bürger bin, mein Computer in der laut Peer Steinbrügg bezeichneten Hochburg der Indianer installiert ist und ich mich demzufolge mit einer Schweizer IP einlogge, wäre die Tat folglich in der Schweiz begangen worden. Somit ist Schweizer Recht anwendbar! Würde nun die Bigpoint GmbH gegen mich in Deutschland Strafanzeige erstatten, müsste Deutschland, aufgrund der internationalen Abkommen, ein Rechtshilfegesuch stellen (ein Auslieferungsbegehren wäre ja nicht möglich), worauf wiederum eine Schweizer Gerichtsinstanz darüber zu entscheiden hätte, ob der besagte Verstoss nach Schweizer Recht überhaupt strafbar wäre oder nicht. Daraus resultierend wäre demnach der Gerichtsstand auch in der Schweiz.

Da Bigpoint GmbH seine Dienstleistungen auf internationaler Ebene anbietet, wäre ausserdem zu prüfen, ob ihre AGB in allen Belangen, sei es ganz oder nur teilweise, dem internationalen Recht standhalten. Faktisch ist es nämlich möglich, dass gewisse Regelungen in anderen Staaten als missbräuchlich, willkürlich oder unzulässig deklariert werden könnten, sofern diese nicht der jeweiligen Rechtspflege des Landes entsprechen.

Mit Ihrem Vorgehen haben Sie mich als Person nicht nur beleidigt sondern auch diskreditiert, diskriminiert und in meiner Ehre als angesehene Persönlichkeit in der Schweiz verletzt. Denn Sie bezichtigen mich ja nun öffentlich als Rassist!

Offenbar ist Ihnen jedoch nicht bewusst, dass es sich bei dieser Art von Veröffentlichung, ohne explizite, schriftliche Zustimmung durch den Betroffenen und des Vorhandenseins eines rechtskräftigen Urteils durch eine Gerichtsinstanz, um eine Verleumdung handelt und auch im Rechtsstaat Deutschland ein auf Antrag des Betroffenen ein Straftatbestand darstellt.

Da Ihre Unternehmung weder über eine explizite, schriftliche Zustimmung durch die Betroffenen zwecks Publikation des Tatbestandes in einem öffentlich zugänglichen Medium verfügt noch im Besitze eines rechtskräftigen Urteils ist, welches den von Ihnen vorgeworfene Straftatbestand bestätigt, fordere Sie auf, nicht nur meinen Namen, sondern im Interesse aller betroffenen Personen, die im Forum unter dem Thema „Chatforum“, Rubrik „Dauerbann – keine Chatfreigabe“ publizierte Liste samt deren Namen, ID’s sowie den angeblich durch Sie willkürlich ermittelte Banngrund mit sofortiger Wirkung zu entfernen!

Sollte dies nicht der Fall sein, sähe ich mich leider gezwungen, die dafür vorgesehen, rechtlichen Schritte einzuleiten und gegen Bigpoint GmbH eine Klage wegen Verleumdung, mehrfacher Missachtung der Grundrechte, der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und dem offensichtlichen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz zu erheben.

Da der durch Bigpoint GmbH bezichtigte Tatbestand gegen meine Person weder erwiesen noch durch ein rechtskräftiges Urteil gestützt wird, fordere ich Sie im weiteren auch auf, meinen Chat bis spätestens den 11. November 2009 wieder zu aktivieren. Gemäss den Prinzipen eines Rechtsstaates gilt nämlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, Grund wesshalb Ihr Unternehmen dazu angehalten wäre, im vorliegenden Sachverhalt ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten.

Des weiteren erwarte ich von den Verantwortlichen der Bigpoint GmbH eine schriftliche Stellungsnahme sowie, zwecks Rehabilitierung meines Rufes, eine öffentliche Entschuldigung in diesem Forum.

Da bei uns in der Schweiz das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie der Gegendarstellung ein in der Bundesverfassung verankertes Grundrecht darstellt und wir mit Toleranz anders denkende Menschen mit Würde behandeln, erlaube ich mir zudem, dieses Schreiben in Ihrem Forum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Es grüsst Sie hochachtungsvoll
Admiral-Black-Bart
OH der CH+ Die Schweizer Garde

Geändert von -mandioca- (07.11.2009 um 15:44 Uhr).
-mandioca- ist offline  
Alt 07.11.2009, 14:29   #2
dKeownadge1
Forenbewohner
 
Benutzerbild von dKeownadge1
 
Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 269
Standard

Schön die Formatierung versaut!
Aber nur am Rande: Auch dein geschwollener (respektabler) langer Text wird dir nicht weiterhelfen!
__________________
dKeownadge1 ist offline  
Alt 07.11.2009, 14:39   #3
-derprediger-
Foren-Grünschnabel
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 23
Standard

warum soll ihm dieser text nicht weiterhelfen ?
hab zwar nach 2 semestern abgebrochen,aber rechtlich ist sein standpunkt wohl gut fundiert,und bp sollte da mal wirklich über die bücher gehen...
aber sperren ist halt einfacher als denken....
__________________
Ich bin die OMA

FREEDOM FOR ROMAN POLANSKI !
-derprediger- ist offline  
Alt 07.11.2009, 14:52   #4
wasserschneider
Foren-Herzog
 
Benutzerbild von wasserschneider
 
Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 799
Standard

Hallo,

ich wünsch dir viel glück. zuviel political correctness macht das leben spassfrei. es ist für mich ein graus wenn alle nur noch von african europeans und native europeans reden....eine umschreibung für das diskriminierende wort mann fällt mir leider nicht ein...

mfg
__________________
spirit of ecstasy

ID: 12636576

first hour member of de2

there is no car except a rolls royce
wasserschneider ist offline  
Alt 07.11.2009, 16:50   #5
louisVV
Foren-Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 4
Standard Eine krasse Sache

sich von einen Mod einen rasistischen Hintergrund unterstellen zu lassen.

Die vorgehensweise dieser Wächter des privaten Chates hinterlässt kein gutes Bild.
louisVV ist offline  
Alt 07.11.2009, 17:07   #6
Come`On
Foren-Grünschnabel
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 32
Standard

tja mod..versuch das mal zu toppen..ist doch rechtlich einwandfrei formuliert,oder lösch es einfach ,sieht doch eh keiner
Come`On ist offline  
Alt 07.11.2009, 17:17   #7
icke
Supporter
 
Benutzerbild von icke
 
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: in den unendlichen Weiten eines Datenquery...
Beiträge: 10.799
Standard

Zitat:
Zitat von -mandioca- Beitrag anzeigen
„Wir Männer sind halt immer die Neger im Umzug.
Ahoi,

wie würdest du das finden:

"Wir Männer sind halt immer die Schweizer im Umzug."

Leicht diskrimierend, oder?

Dein Recht auf eine Gegendarstellung wurde dir hier nun in Form dieses Thread gewährt, an der Strafe ändert sich jedoch nichts. Sei zukünftig doch bitte etwas sorgsamer in deiner Ausdrucksweise und schon kann es nicht zu "Missverständnissen" kommen.

Gruß

PS: Fragen zu deinem Chatbann kannst du jederzeit hier stellen: Ich habe eine Frage zu meinem Chatbann!
__________________
Postet bitte immer Eure UserID, wir sparen uns damit das unnötige Fragen und Euer Problem wird schneller bearbeitet!





icke ist offline  
Alt 07.11.2009, 17:24   #8
HMS.Tsunami
Junior Experte
 
Benutzerbild von HMS.Tsunami
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 114
Standard

Also....darf ich raten...du hast nichts mit jura am hut. sonst würdest du nicht bigpoint mit dem staat, beziehungsweise einer behörde gleichsetzen.

grundrechte schützen den bürger vor staatlichen tun. insoweit hat der staat rechtliches gehör zu gewährleisten. bigpoint ist aber ein privates unternehmen...welches hier eine art hausrecht nutzt und dich vom nutzen seiner einrichtungen abhält....quasi des raumes verweist. dazu bedarf es auch nicht einer verfügung (hier in deutschland meistens verwaltungsakt genannt). dieses recht erwächst bigpoint schon allein aus dem recht des eigentümers.

weiter will ich mal nicht darauf eingehen. wer viel schreibt kann auch viel unsinn verbreiten. prinzipiell hast du recht und zitate sollten nicht aus dem zusammenhang gerissen werden. dieses solltest du aber nicht hier im forum breittreten, sondern dem support erläutern. manche wörter des allgemeinen sprachgebrauchs haben leider neuerdings bösartige bedeutungen angehängt bekommen. zuviel political correctness schränkt nun leider den sprachgebrauch ein und man wird viel zu schnell in eine ecke geschoben, in die man tatsächlich wirklich nicht gehört. aber gut....manche menschen werden unter der fahne der toleranz verdammt schnell intolerant......völker sollte man nach wie vor beim namen nennen dürfen.....und so wie auch afrikaner für....... wie soll ich sagen....... andersfarbige nette kosenamen haben, sollte man auch die hiesige sprache nicht unnötig einschränken.

grüße
__________________
HMS.Tsunami ist offline  
Alt 07.11.2009, 17:27   #9
MisterMiniGun
Foren-Einsteiger
 
Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 6
Standard

Da muss ich den armen schweizer recht gebene

Eingirff in seiner privats Phäre zu machen wo ein CM eigentlich garnix zu tun hat iss schon ne frecheit

Genau durch dieses wort "Neger" wurde ich auch für immer gebannt bei mir kann ich es verstehen ich habe es im Global geschrieben da es auch einige leute direkt betroffen hat denen es auch dienen sollte :-)

Nur da es noch nichtmal eine direkte beleidiung war was der mandioca geschrieben hatte finde ich dass auch schon ne frecheit

Mods echt peinlich für euch aba naja

Mandioca ( Admiral-Black-Bart ) wünsche dir viel erfolg :-)
MisterMiniGun ist offline  
Alt 07.11.2009, 18:21   #10
louisVV
Foren-Einsteiger
 
Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 4
Standard Icke, fragen im Forum Chatbann werden nicht beantwortet

Zitat:
Zitat von icke Beitrag anzeigen
Ahoi,

wie würdest du das finden:

"Wir Männer sind halt immer die Schweizer im Umzug."

Leicht diskrimierend, oder?

Dein Recht auf eine Gegendarstellung wurde dir hier nun in Form dieses Thread gewährt, an der Strafe ändert sich jedoch nichts. Sei zukünftig doch bitte etwas sorgsamer in deiner Ausdrucksweise und schon kann es nicht zu "Missverständnissen" kommen.

Gruß

PS: Fragen zu deinem Chatbann kannst du jederzeit hier stellen: Ich habe eine Frage zu meinem Chatbann!


Moin Icke,

die Fragen wurden in dem von Dir genannten Forum gestellt und ohne Komentar gelöscht. Die Fragen die dort zu ähnlichen Themen beantwortet wurden stellen uns Seafight-Spieler als unwissende Gestriege dar.
Du kannst uns glauben wir wissen das die Erde keine Scheibe ist, mir scheint jedoch das der oder die dortig tätigen Mod´s bei ihrer Tätigkeit nicht mit dem entsprechenden Respekt betreiben.
Desweiteren Frage ich Dich was das mit der Strafe soll? wenn ich Dein Vorstellungstreat anschaue benutzt du ja selber Wörter die negativ belegt sind (wie z.B. dunkeldeutschland), ohne das du dich selber dafür bannst.

Und eins kann ich Dir versichern Admiral Blackbart ist dehr sorgsam in seiner Ausdrucksweise.

LG
louisVV ist offline  
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